Grundsätzlich handelt es sich beim Energiesparhaus um ein Gebäude mit einem Energiebedarf hat, der niedriger als der höchstzulässige Energiebedarf ist. Folglich verbraucht es weniger Energie für Heizung und Warmwasser als vergleichbare Durchschnittsgebäude. Energiesparhäuser sind seit dem Jahr 2002 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) als Standard für Neubauten festgelegt. Das Einsparen von Energie ist mittlerweile eines der wichtigsten Kriterien beim Immobilienbau. Für Bauherren empfiehlt es sich, über die Mindestanforderungen des Energiesparhauses hinaus zu gehen. Daraus ergeben sich nur Vorteile: Der Besitzer spart Energiekosten und schont die Umwelt.
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Unter dem Begriff „Energiesparhaus" lassen sich vielfältige Haustypen zusammenfassen, die im Gegensatz zu Vergleichsimmobilien Energie einsparen. Unter dieses Label fällt das Niedrigenergiehaus genauso wie das Passivhaus, die KfW-Effizienzhäuser, das Nullenergiehaus oder auch das Plusenergiehaus. Jeder dieser Haustypen muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entwicklung der Energiesparhäuser begann durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) des Jahres 2002. Für ein Energiesparhaus, das als Neubau errichtet werden soll, gelten die aktuellen Bestimmungen der EnEV.
Langfristig geht der Trend zu Gebäuden, die eine ausgeglichene Energiebilanz zwischen verbrauchter und selbst erzeugter Energie haben oder wie Plusenergiehäuser sogar einen Energieüberschuss aufweisen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass jedes als Energiesparhaus bezeichnete Gebäude auf seine Energiebilanz und Energieeffizienz hin betrachtet werden sollte, um den jeweiligen Energiestandard zu erkennen.
Gegenwärtig lassen sich vor allem das Passivhaus, das Nullenergiehaus sowie das Plusenergiehaus als echte Energiesparhäuser betrachten. Denn diese Gebäude gehen mit ihren ausgezeichneten Energiebilanzen noch über die bestehenden Vorgaben hinaus. Die jeweiligen Hausformen weisen spezifische Besonderheiten auf, wie die hohe Energieeffizienz eines Gebäudes erreicht wird.
Der Passivhaus-Standard umfasst die Richtlinien für Passivhäuser. Wenn Energiesparhäuser als Passivhäuser errichtet werden, müssen diese die entsprechenden Kriterien erfüllen. Ein Richtwert dabei ist der jährliche Heizwärmebedarf von 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter. In Deutschland gibt es den PHPP-Standard des Passivhaus-Instituts in Darmstadt. Das Institut hat das Konzept „Passivhaus Projektierungspaket (PHPP)“ erarbeitet, welches oftmals als Referenz der Energiesparhäuser in Passivbauweise herangezogen wird. Auf Grundlage der Erfahrungen und des Kriterienkatalogs zertifiziert das Institut mit einem eigenen Label Passivhäuser. Passiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Wärmebedarf überwiegend aus Sonnenstrahlung, Körperwärme der Bewohner oder von technischen Geräten – also passiven Quellen – gedeckt wird.
Nullenergiehäuser sind auch energiesparende Häuser. Es sind sogar besonders energieeffiziente Gebäude. Mit Blick auf den Energiestandard ist die Energiebilanz im Jahresmittel ausgeglichen: Das Gebäude gleicht die extern bezogene Energie beispielsweise durch solarthermische Anlagen oder adäquate Komponenten wieder aus. Der Industrieausschuss des europäischen Parlaments hat angegeben, dass ab dem 1. Januar 2019 sämtliche Neubauten ihren eigenen Energieverbrauch vor Ort erzeugen sollen. Dies bedeutet für zukünftige Bauherren, dass Nullenergiehäuser durch die Vorgaben keine Energiesparhäuser gegenüber anderen geltenden Energieeffizienz-Standards sind, sondern den Mindeststandard bilden.
Gegenüber den Fenstern von 1970 verfügen zweifach verglaste Fenster über eine um 50 oder 60 Prozent verbesserte Dämmwirkung. Für zusätzliche 50 Prozent Einsparung sorgen Fenster mit moderner Wärmeschutzverglasung. Dasselbe gilt für die Dämmung des Daches. Heutzutage werden dafür Dämmplatten aus Polystyrol oder aus Holzfasern verwendet. 80 Prozent Energieverlust lassen sich hiermit vermeiden. Eine gute Dämmung ist laut EnEV für Neubauten Pflicht. Beachten Bauherren diese Vorschriften nicht, droht nicht nur der Verlust von Fördermöglichkeiten, sondern auch eine hohe Geldstrafe. Die EnEV gilt auch nachträglich: Wer sein Haus nach dem 1. Februar 2002 erworben hat, muss heute noch Geld in die Dämmung seiner Immobilie investieren.
Zur Einsparung von Energie ist es jedoch ebenso notwendig, die Leitungen der Heizung und des Warmwassers zu dämmen. Aufgeschlitzte Dämmschläuche lassen sich so einfach über das zu dämmende Rohr stecken. Auch Rollladenkästen lassen sich nachträglich dämmen. Diese wurde noch vor einigen Jahrzehnten vernachlässigt, was zu unnötigem Energieverlust führte. Der von der EnEV vorgeschriebene U-Wert für die Außenwände ist mit natürlichen und modernen Dämmmaterialien wie Hanf, Schafwolle oder auch Kork zu erreichen. Für eine nachträgliche Dämmung hohler Außenwände oder Geschossdecken empfiehlt sich in einem Energiesparhaus beispielsweise Zellulose.
In Energiesparhäusern sorgen zudem Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für Energieeinsparungen. Die Zu- und Abluftsysteme entziehen der Luft ihre Wärme, bevor sie nach außen geleitet wird. Mit dieser Wärme kann dann die eindringende Frischluft erwärmt werden. Ist ein Haus rundum gut gedämmt, verfügt jedoch nicht über eine solche Lüftungsanlage, muss der Eigentümer sein Energiesparhaus mehrmals am Tag stoßweise lüften. Andernfalls droht Schimmelbildung durch Feuchtigkeit.
Die Kosten werden maßgeblich durch die Größe des Gebäudes, die verwendeten Materialien und die integrierte Anlagentechnik bestimmt. Daher lässt sich für ein solches Haus kein pauschaler Preis angeben. Die Energiesparhäuser werden auch in unterschiedlichen Ausbaustufen angeboten, sodass allein durch mögliche Eigenleistungen der Preis niedriger sein kann als bei ähnlichen Häusern, die schlüsselfertig angeboten werden. Nach oben ist die Preisspanne ebenfalls nicht wirklich begrenzt, da selbst exklusive Villen mit riesigen Wohnflächen als energieeffiziente Häuser realisiert werden können. Für die gängigen Energiesparhäuser lassen sich dabei auch Preis-Unterschiede ausmachen, die als Massivhaus oder als Fertighaus realisiert werden. Sie sollten die unterschiedlichsten angebotenen Häuser preislich möglichst genau miteinander vergleichen. Dabei sollten Sie darauf achten, ob die jeweiligen Immobilien sich in Größe, Ausstattung und bei den angebotenen Leistungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung vergleichen lassen. Auf diese Weise erhalten Sie ein Gespür für die Energiesparhäuser und können sich für das beste Angebot entscheiden.
Wer ein Energiesparhaus errichtet, hat die Wahl zwischen verschiedenen Fördermöglichkeiten. Die KfW-Förderbank ist eine von mehreren Adressen, wo Bauherren finanzielle Unterstützung beantragen können. Um kein Geld zu verschenken, sollte sich jeder Bauherr von einem Baufinanzierungsexperten beraten lassen, der sich mit sämtlichen öffentlichen Fördertöpfen auskennt. Zudem empfehlen Fachleute Hauseigentümern dringend, vor der Investition in Energieeffizienz einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Häufig kennen sich diese auch mit Förderprogrammen für das Energiesparhaus aus.