Energieausweis
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Wer ist zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt? Der Gesetzgeber hat hierfür detaillierte Regeln festgesetzt. Für Eigentümer, die auf der Suche nach einem Aussteller sind, gibt es zahlreiche Möglichkeiten.
Es ist fest vorgeschrieben, wer dazu berechtigt ist, einen Energieausweis auszustellen.
Wer für seine Immobilie einen Energieausweis benötigt, hat einiges zu beachten. Je nach Ausweisart unterscheidet sich der Aufwand: So erfolgt die Datenaufnahme für einen Bedarfsausweis im Rahmen einer Begehung der Immobilie. Für den Verbrauchsausweis sind lediglich die Verbrauchsdaten, zum Beispiel in Form von Heizkostenabrechnungen, nötig.
Wer aber darf überhaupt einen Energieausweis ausstellen? Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält hierzu genaue Vorschriften. Für bereits existierende Häuser und Wohnungen, sogenannte Bestandsbauten, gelten bundesweit einheitliche Regeln. Für Neubauten setzen die Bundesländer über das jeweilige Baurecht fest, wer einen Energieausweis erstellen darf. In diesem Fall kommt ohnehin nur der bedarfsorientierte Ausweis infrage. Ausstellungsberechtigt hierfür sind sogenannte Bauvorlageberechtigte und teilweise auch bestimmte Sachverständige.
Welcher Energieausweis für
welches Gebäude?
Um welches Gebäude handelt es sich?
Wie hoch ist der Gewerbeanteil im Gebäude?
Wie viele Wohnungen befinden sich in dem Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag für das Gebäude gestellt?
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Sie können zwischen beiden Ausweisarten wählen. Wir empfehlen aufgrund der größeren Aussagekraft den Bedarfsausweis.
Erstellung auf Basis von vor
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Erstellung auf Basis Ihrer Angaben
über den Energieverbrauch
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Verbrauchsausweis bestellenErstellung auf Basis Ihrer Angaben über den Energieverbrauch
Hinweis: Bei Gebäuden mit mehr als 12 Wohnungen können Sie zwischen beiden
Ausweisarten wählen, wir bieten für den Fall allerdings nur einen Verbrauchsausweis an.
Eigentümer von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden können einen Energieausweis bei folgenden Personengruppen beantragen:
Zudem müssen Aussteller mindestens eine der folgenden Voraussetzungen mitbringen:
Zur Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude im Bestand sind außerdem folgende Personengruppen berechtigt – auch wenn sie keine der oben genannten Qualifikationen erfüllen:
Wo Sie Aussteller von Energieausweisen finden? Zum Beispiel bei der Architekten-, Ingenieur oder Handwerkskammer oder bei der Energieberatung Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale. Hilfreich sind auch die Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena).
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