Vermieter:innen müssen jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Wir haben für dich alle wichtigen Informationen in einem Starterpaket zusammengeschnürt – mit Mustervorlage und praktischen Tipps. 


Nebenkostenabrechnung Muster Vorlage Nebenkostenabrechnung Muster zum Download


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Nach Ende des Abrechnungszeitraums haben Vermieter:innen zwölf Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung an ihre Mieter:innen zu versenden.

  • Aufgrund der aktuellen Gaspreisentwicklung kann eine früher im Jahr stattfindende Nebenkostenabrechnung sinnvoll sein.

  • Wenn Vermieter:innen die Nebenkostenabrechnung erstellen, müssen sie die Gesamtkosten und genutzten Verteilerschlüssel nachvollziehbar erläutern.

  • Vermieter:innen können die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen.

Was ist eine Nebenkostenabrechnung?

Mieter:innen haben nach § 556 Abs. 3 BGB Anspruch auf eine jährliche Nebenkostenabrechnung, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Vermieter:innen müssen dabei die tatsächlich entstandenen Betriebskosten eines Wirtschaftsjahres in Rechnung stellen.


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Was bewirkt eine Nebenkostenabrechnung?

Eine Nebenkostenabrechnung gleicht die monatlichen Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Betriebskosten ab.

Das Ergebnis ist eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung.

Voraussetzungen für eine Nebenkostenabrechnung

Damit Vermieter:innen Nebenkosten abrechnen können, muss der Mietvertrag eine Regelung zu den Betriebskosten enthalten (§ 556 BGB).

Hinweis: Fehlen solche Angaben, gilt eine Brutto- oder Inklusivmiete, und es können keine Nebenkosten abgerechnet werden.

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Tipp: Verweis im Mietvertrag

Ein Verweis im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) genügt, um alle umlagefähigen Kosten einzuschließen. Ohne diesen Verweis dürfen nur explizit genannte Positionen abgerechnet werden. Beachte, dass in der BetrKV der letzte Punkt „Sonstige Betriebskosten“ im Mietvertrag noch definiert werden muss.


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Umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten

Die Nebenkostenabrechnung darf nur umlagefähige Kosten enthalten. Diese müssen im Mietvertrag klar geregelt sein (§ 2 BetrKV). Umlagefähige Kosten sind regelmäßig anfallende Betriebskosten, die direkt mit der Nutzung des Mietobjekts zusammenhängen. Nicht umlagefähige Kosten hingegen dürfen nicht auf die Mietparteien abgewälzt werden.

Umlagefähige Kosten

Zu den umlagefähigen Kosten gehören:

  • Heizkosten
  • Warmwasser und Kaltwasser
  • Abwassergebühren
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Hausmeisterdienste
  • Gartenpflege und Winterdienst
  • Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung)
  • Grundsteuer
  • Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhaus)
  • Aufzugkosten


Diese Kosten müssen tatsächlich angefallen und im Mietvertrag geregelt sein.

Die Verteilung der Kosten erfolgt in der Regel über Verteilerschlüssel, die idealerweise im Mietvertrag festgelegt sind.

Übliche Schlüssel sind:

  • Wohnfläche: Kosten werden proportional zur Wohnfläche verteilt. (z.B. Wasser/ Abwasser)
  • Personenzahl: Kosten werden nach Anzahl der Bewohner:innen berechnet. (z.B. Müllentsorgung)
  • Wohneinheit: Kosten werden nach Wohneinheiten berechnet (z.B. Grundsteuer)
  • Verbrauch: besonders bei Heiz- und Wasserkosten, oft auf Basis von Zählerständen.

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Nicht umlagefähige Kosten

Folgende Kosten dürfen nicht in die Nebenkostenabrechnung einfließen:

  • Verwaltungskosten (z. B. Buchhaltung, Korrespondenz)
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten
  • Rechtsschutz- oder Hausratversicherungen
  • Grunderwerbsteuer
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für den Anschluss von Satellitenschüsseln und Kabeln
  • Erstellungskosten für die Nebenkostenabrechnung (bis auf Heizungskostenabrechnung)
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Tipp: Betriebskostenverordnung als Orientierung nutzen

Achte darauf, nur Positionen abzurechnen, die explizit als umlagefähig gelten. Bei Unsicherheiten gibt die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) Orientierung. 

Nebenkostenabrechnung: Fristen und Abrechnungszeitraum  

Bei der Nebenkostenabrechnung ist die Einhaltung des Abrechnungszeitraums und diverser Fristen wichtig. Ihre Einhaltung garantiert, dass sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen ihre Rechte und Ansprüche behalten.

Die Frist für den Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate (§ 556 BGB). Er ist frei wählbar, aber nach Festlegung bindend für zukünftige Jahre.


Die Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung

Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung gilt eine Frist von insgesamt zwölf Monaten ab Ende des Abrechnungszeitraums.

Beispiel: Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2024, hat der:die Vermieter:in Zeit bis zum 31.12.2025. Dabei ist nicht entscheidend, ob ein:e Mieter:in bereits im Juni 2024 ausgezogen ist. Er:sie hat kein Anrecht auf eine Teilabrechnung und muss sich gedulden, bis die Abrechnung spätestens zum Jahresende vorliegt.

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Achtung: Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?

Erreicht die Nebenkostenabrechnung erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Frist den betreffenden Haushalt, kann gemäß § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine Nachzahlung mehr eingefordert werden. Umgekehrt haben Mietparteien aber ein Recht auf eventuelle Rückzahlungen zu ihren Gunsten.


Die Frist für Begleichung von Guthaben oder Nachzahlung

Der:die Mieter:in eine eventuelle Nachzahlung in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen. Vermieter:innen haben im Falle einer Rückerstattung ebenfalls 30 Tage Zeit, das Guthaben auszuzahlen.


Die Widerspruchsfrist bei der Nebenkostenabrechnung

Mieter:innen können innerhalb eines Jahres nach Zugang der Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen (§ 556 BGB). Die Nachzahlung bleibt jedoch fällig, meist innerhalb von 30 Tagen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Vermieter:innen müssen auf diese gesetzlichen Regelungen hinweisen.

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Die Verjährungsfrist bei der Nebenkostenabrechnung

Die Verjährungsfrist einer Nebenkostenabrechnung beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Ende der Abrechnungsfrist. Innerhalb von diesem Zeitraum können sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen ihre Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen (§ 195 BGB). 

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Beispiel: Verjährungsfrist

Die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung 2023 endet am 31. Dezember 2024. Ansprüche seitens der Mieter:innen wären also zum 31. Dezember 2027 verjährt.


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Rechte der Mieter und typische Fehler

Mieter:innen haben umfangreiche Rechte, wenn es um die Prüfung und Beanstandung der Nebenkostenabrechnung geht. Gleichzeitig können häufige Fehler in der Abrechnung deren Gültigkeit beeinträchtigen.

Rechte der Mieter

  • Prüfung und Widerspruch: Mieter:innen können die Abrechnung prüfen und innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen.
  • Belegeinsicht: sie dürfen Einsicht in alle relevanten Rechnungen und Unterlagen verlangen.
  • Guthabenauszahlung: Rückzahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
  • Aussetzung der Vorauszahlungen: Bei fehlender Abrechnung können Vorauszahlungen gestoppt werden.
  • Rückerstattung bei Mietende: Nicht verbrauchte Vorauszahlungen müssen erstattet werden.

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Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Zu den häufigsten Fehlern, die Nachforderungen verhindern können, zählen:

  • Fehlende Pflichtangaben: Angaben wie Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel und Gesamtkosten sind verpflichtend.
  • Unzulässige Kosten: Verwaltung, Reparaturen oder Leerstandskosten dürfen nicht umgelegt werden.
  • Verspätete Zustellung: Abrechnungen, die nicht innerhalb von 12 Monaten zugestellt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
  • Falsche Verteilerschlüssel: Fehlerhafte Verteilung nach Wohnfläche, Personenanzahl oder Verbrauch führt zu Ungenauigkeiten.
  • Vergessene umlagefähige Kosten: Nicht aufgeführte Kosten können nur während der Abrechnungsfrist korrigiert werden.


Hinweis: Eine korrekte, nachvollziehbare Abrechnung schützt Vermieter:innen vor Widersprüchen. Nutze professionelle Tools wie VermietenPlus von ImmoScout24 oder lass die Abrechnung prüfen.

Mindest- und Sonderanforderungen an eine Nebenkostenabrechnung

Eine Nebenkostenabrechnung muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein.

Dazu gehören:

  • Vermieter:innen- und Mieter:innenangaben: Namen und Adressen beider Parteien.
  • Abrechnungszeitraum: Maximal 12 Monate (§ 556 BGB).
  • Kostenübersicht: Auflistung aller Kostenarten gemäß Mietvertrag.
  • Verteilerschlüssel: Klare Angabe, wie die Kosten verteilt werden (z. B. nach Wohnfläche oder Verbrauch).
  • Vorauszahlungen: Abgleich der geleisteten Zahlungen mit den tatsächlichen Kosten.
  • Ergebnis: Berechnung des Guthabens oder der Nachzahlung.

Sonderfälle bei der Nebenkostenabrechnung

In bestimmten Situationen müssen diese Anforderungen angepasst werden:
 

  • Mieter:innenwechsel: Bei Aus- oder Einzug innerhalb der Abrechnungsperiode ist eine zeitanteilige Abrechnung erforderlich. Zählerstände sollten genau erfasst werden, um den individuellen Verbrauch korrekt zu berechnen.
  • Leerstand: Kosten leerstehender Wohnungen dürfen nicht auf andere Mietparteien umgelegt werden und sind von der Vermieterpartei zu tragen.
  • Gemischte Nutzung: Gewerbliche und private Mietparteien müssen fair abgerechnet werden, z. B. durch Vorwegabzüge für gewerbliche Nutzung.


Tipp
: Sollten Unsicherheiten bestehen, können spezialisierte Anbieter:innen die Abrechnung prüfen oder erstellen.

Nebenkostenabrechnungen online erstellen

Mit ImmoScout24 VermietenPlus kannst du Nebenkostenabrechnungen schnell und unkompliziert online erstellen. Gib den Gesamtverbrauch ein, wähle den Verteilerschlüssel, und das Tool berechnet automatisch die Abrechnungen für alle Mietparteien.

Dank des klaren Formularaufbaus und der transparenten Darstellung hast du alle umlagefähigen Kosten im Blick. Die fertige Abrechnung erhältst du per E-Mail und kannst sie direkt an deine Mieter:innen weiterleiten.

Tipp: So sparst du Zeit und vermeidest typische Fehler in der Abrechnung.


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FAQ: Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Wie lange darf sich der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung Zeit lassen?

Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Für 2024 muss die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember 2025 vorliegen.

Wie muss eine korrekte Nebenkostenabrechnung aussehen?

Die Nebenkostenabrechnung muss Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Mietanteil, Vorauszahlungen und das Ergebnis (Nachzahlung oder Rückerstattung) enthalten.

Was kommt alles in die Nebenkostenabrechnung?

Typische Kosten sind Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Beleuchtung und Schornsteinfeger. Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten dürfen nicht enthalten sein.

Darf ich die Nebenkosten erhöhen?

Ja, bei gestiegenen Betriebskosten dürfen Vorauszahlungen angepasst werden (§ 560 BGB). Dies setzt eine fehlerfreie Abrechnung voraus. Die Nebenkostenerhöhung tritt zwei Monate nach Mitteilung automatisch in Kraft.

Welche Kosten der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar?

Heizung, Wassergeld, Müllabfuhr, Kanalisation, Straßenreinigung und Schornsteinfeger sind beim Vermietungsobjekt Werbungskosten. Werden diese Kosten umgelegt, zählen die Umlagen zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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