Die Hausverwaltung kümmert sich um kaufmännische und technische Angelegenheiten von Miet- oder Eigentumsanlage.


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    Jedes Mietshaus und jede Eigentumswohnungsanlage hat eine Hausverwaltung. Praktisch jede Wohnung wird von einer Dienstleistungsfirma oder einem Immobilienunternehmen verwaltet, es sei denn, der Eigentümer der Immobilie kümmert sich höchstpersönlich um die entsprechenden Angelegenheiten. Aber was genau macht eine Hausverwaltung bzw. ein Hausverwalter?

    Das hängt zunächst einmal davon ab, ob es sich um die Verwaltung eines Mietshauses oder einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen handelt. Die „Mietverwaltung“ ist gesetzlich nicht genauer definiert und hat andere Aufgaben als  die Verwaltung von Eigentumswohnungen. Sie unterliegt nämlich dem Wohnungseigentumsgesetz. Dort ist geregelt, was zur Verwaltung der Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft gehört.

    Hausverwaltung Mietshaus

    In vielen Fällen kümmert sich der Objekteigentümer, also das Wohnungsbauunternehmen, selbst um die Verwaltung seiner Wohnungen. Sie kann die technische und kaufmännische Verwaltung, aber auch an andere, an darauf spezialisierte Firmen abgeben. Wichtigste Aufgabe der Hausverwaltung: Sie ist zuständig für alles, was mit der Miete zu tun hat. Sie sorgt für die Vermietung der Wohnungen, erstellt Mietverträge, stellt sicher, dass die Miete fristgerecht auf dem Konto eingeht und verschickt gegebenenfalls Mieterhöhungen. Auch die Betriebskostenabrechnung ist Sache der Hausverwaltung. Auf der anderen Seite sorgt sie dafür, dass alle fälligen Rechnungen bezahlt werden, also etwa für Müllbeseitigung, Wasser und Heizung. Die Verwaltung kümmert sich auch um technische Angelegenheiten. Sie muss zum Beispiel sicherstellen, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Aufzug, Klingelanlage und Heizung funktionieren und prüfen, ob Reparatur-, Wartungs- oder Sanierungsarbeiten notwendig sind.




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    Hausverwaltung Eigentumswohnung

    Die Besitzer von Eigentumswohnungen schließen sich zu Eigentümergemeinschaften zusammen und bestimmen einen Verwalter – sofern sie die Hausverwaltung nicht in eigener Regie managen wollen. Die Aufgaben der Verwaltung sind in diesem Fall gesetzlich geregelt. Das Wohnungseigentumsgesetz definiert, was zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört, etwa die Aufstellung einer Hauordnung, die ordnungsgemäße Instandhaltung und die Organisation einer angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherung für die Anlage. Außerdem soll der Hausverwalter für eine Instandhaltungsrücklage sorgen und einen Wirtschaftsplan für die Anlage aufstellen.

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