Der Immobilienkauf gehört sicherlich zu denjenigen finanziellen Herausforderungen, auf die man sich nicht überstürzt einlassen sollte. Doch immer wieder erliegen Käufer besonders verlockenden Angeboten und schließen Kaufverträge voreilig ab. Findige Verkäufer tun das Ihre dazu - Last-Minute-Notar-Termine und ähnliche Lockvögel verleiten oft zu Schnellschüssen.
Diesen hat der Gesetzgeber kürzlich mit dem neuen Beurkundungsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz verbessert den Verbraucherschutz, indem dem Käufer beim Immobilienerwerb eine Überlegungsfrist eingeräumt wird.
Der beurkundende Notar soll dem Käufer den Text des Kaufvertrags zwei Wochen vor Beurkundung zur Verfügung stellen. Während dieser Bedenkzeit kann der Käufer in Ruhe die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des beabsichtigten Kaufs prüfen.
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