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Gutachter – auch Sachverständige genannt – sind Personen, die in einem bestimmten Fachbereich nachgewiesenermaßen Expertise besitzen. In Bezug auf Immobilien besteht die Kernaufgabe eines Gutachters meist darin, den Wert eines Gebäudes zu ermitteln. Welche weiteren Aufgaben ein Gutachter in Bezug auf Immobilien hat und in welchen Fällen er benötigt wird, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immobiliengutachten von IHK-zertifizierten Gutachtern sind gerichtsfest.
  • Ein Wertgutachten für eine bestimmte Immobilie ist insbesondere bei Vermögens- und Erbschaftsauseinandersetzungen sinnvoll.
  • Die Kosten eines Gutachters richten sich nach dem Immobilienwert und dem Schwierigkeitsgrad.
  • Die Basis für den Immobilienverkauf bildet eine aktuelle Immobilienbewertung. Hier erfahren Sie kostenlos, welcher Preis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung angemessen ist.
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Was sind die Aufgaben eines Gutachters?

Üblicherweise werden Gutachter für die Bewertung einer Immobilie im Rahmen eines Verkaufs beziehungsweise Kaufs herangezogen. Er kann anhand mehrerer Kriterien den Wert einer Immobilie beziehungsweise bei älteren Gebäuden die Kosten für notwendige Sanierungsarbeiten ermitteln.

Aber auch bei geplanten Umbaumaßnahmen am eigenen Haus kann der Gutachter Auskunft darüber geben, was statisch sowie baurechtlich möglich ist und in welchem Rahmen sich die dafür aufzubringenden Kosten bewegen.

Welche Arten von Gutachtern gibt es?

In Bezug auf Immobilien lassen sich drei Arten von Gutachtern oder Sachverständigen unterscheiden:

  • Freier Immobiliensachverständiger: Er erstellt eine Immobilienbewertung mithilfe anerkannter Wertermittlungsverfahren, jedoch handelt es sich hierbei nicht um ein von Behörden anerkanntes Gutachten.

  • Öffentlich bestellter Sachverständiger: Ein solcher Gutachter wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und zertifiziert. Sein gerichtsfestes Gutachten zeichnet sich durch besondere Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit sowie Vertrauenswürdigkeit aus.

  • Staatlich anerkannter Immobiliengutachter: Dieser Gutachter ist ebenso wie der öffentlich bestellte Sachverständige IHK-zertifiziert. Jedoch untersteht er landesbehördlichen Einrichtungen und nimmt Immobilienbewertungen im öffentlichen Auftrag vor (beispielsweise für die Bauaufsicht).

Wann ist ein Gutachter notwendig?

Es gibt grundsätzlich mehrere Umstände, unter denen die Expertise eines Gutachters notwendig oder zumindest angebracht ist. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:

  • Verkauf beziehungsweise Kauf einer Immobilie

  • Beleihung von Grundstücken

  • Zwangs- beziehungsweise Teilungsversteigerungen

  • Renditeprognosen für Kapitalanleger

  • Versicherungsangelegenheiten

  • Erbschaftsangelegenheiten

  • Enteignung und Entschädigungen

Wie hoch sind die Kosten eines Gutachters?

Welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Gutachter mit der Immobilienbewertung beauftragen, hängt grundsätzlich vom Aufwand sowie vom Wert der Immobilie ab. Der Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger e.V. (BDGS) gibt beispielweise folgende Honorarempfehlung für Wertermittlungen, die Sie zu Orientierungszwecken nutzen können:

Wert Normalstufe Schwierigkeitsstufe
100.000 € 1.000 € bis 1.200 € 1.200 € bis 1.700 €
150.000 € 1.200 € bis 1.400 € 1.400 € bis 2.000 €
200.000 € 1.500 € bis 1.800 € 1.800 € bis 2.600 €
250.000 € 1.700 € bis 2.000 € 2.000 € bis 2.900 €
300.000 € 1.800 € bis 2.200 € 2.200 € bis 3.100 €
350.000 € 1.900 € bis 2.300 € 2.300 € bis 3.200 €
400.000 € 2.000 € bis 2.400 € 2.400 € bis 3.400 €
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