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Die Flurbereinigung zählt in der Immobilienbewertung zu den Bodenordnungsverfahren. Als gleichwertige Begriffe werden für die Flurbereinigung auch Flurneuordnung und land- respektive forstwirtschaftliche Neuordnung verwendet. Das Verfahren der Flurbereinigung ist in Deutschland im Flurbereinigungsgesetz verankert.
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Bei der Flurbereinigung werden vormals zersplitterte Grundstückseinheiten zu übersichtlicheren, größeren Einheiten zusammengefasst. Die Flurbereinigung kann auch die Integration von Wegen, Gewässern und Straßen umfassen. Nach der Flurbereinigung erhält der zertifizierte Immobiliengutachter also einen besseren Überblick über die Lage des Grundstücks und kann diese eingrenzen.
Eine Eingrenzung der Lage ist bei der Immobilienbewertung sehr wichtig, weil von dieser auch der Verkehrswert der Immobilie abhängt. Befindet sich die Immobilie beispielswiese auf einem einsamen, verlorenen Grundstück und gibt es keine Zufahrtsstraße, dann spricht der Immobilienexperte von einer schlechten Lage. Diese wird den Verkehrswert der Immobilie negativ beeinflussen. Bei der Flurbereinigung werden Baugebiete umgefasst oder im Fachjargon auch umgelegt.
In Österreich gestaltet sich die Flurbereinigung variabel. Auch hier wird ein Verfahren der Zusammenlegung von Grundstücken verstanden. Nur fällt das Gebiet, auf welchem Einheiten um- beziehungsweise zusammengelegt werden, deutlich kleiner aus, als etwa in Deutschland.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass in Deutschland für die Durchführung der Flurbereinigung die untere Flurbereinigungsbehörde zuständig ist. Dabei handelt es sich in den einzelnen Bundesländern jedoch keineswegs um die gleiche Institution.
Da bei der Flurbereinigung kleine, zersplitterte Flächen zu größeren Einheiten zusammengefasst werden, entstehen für die Grundstückseigentümer verschiedene Vorteile. Auch erhält die Immobilie einen höheren Wert. Durch diese Zusammenlegung werden effektivere Nutzungsmöglichkeiten der Flächen erreicht.
Die Ziele der Flurbereinigung unterscheiden sich mittlerweile von früheren Ansätzen. Früher war die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes oberstes Ziel der Flurbereinigung. Weiterhin sollten die Produktions- und Arbeitsbedingungen im Weinbau sowie in der Land- und Forstwirtschaft durch die Flurbereinigung eine Verbesserung erfahren. Die allgemeine Landentwicklung und Landeskultur sollten durch dieses Bodenordnungsverfahren gestärkt und gefördert werden.
Heutzutage verfolgt die Flurbereinigung neben den früheren Zielen weitere Aspekte. Zu diesen zählt etwa die Regionalentwicklung. Gemeint ist zum Beispiel die Neuentwicklung von Dörfern und ländlichen Gegenden. Auch wird auf den Ausbau der Infrastruktur ein gesteigerter Wert gelegt. Umweltschutzmaßnahmen erfordern ebenfalls oftmals das Verfahren der Flurbereinigung. Flächen, die stillgelegt wurden und deshalb nicht mehr genutzt werden, sollen nicht verkümmern. Dank der Flurbereinigung stehen sie für eine neue, effizientere Nutzung bereit.
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