Sie heißen Mustervertrag, Standardvertrag oder Einheitsmietvertrag. Doch einen rechtssicheren Standard bieten diese Mietverträge nicht. Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, sollten Mieter deshalb professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Berechne jetzt deine Umzugskosten
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
ab €
Umzugsfirma finden
Laut Deutschem Mieterbund enthalten 90 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge unwirksame Klauseln. Das gelte auch und insbesondere für die Mustervorlagen von Hauseigentümervereinen, Maklern oder Wohnungsunternehmen, so der Mieterbund. Bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird, sollten sie ihn also genau lesen und sich im Zweifel von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen. Denn ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.
Oft sind die Vertragsklauseln zum Thema "Schönheitsreparaturen" nicht wirksam, etwa wenn Fristen zu starr geregelt sind oder gleichzeitig eine Anfangs- und Endrenovierung festgelegt wird. Ebenfalls unwirksam ist laut Bundesgerichtshof die Klausel "Tierhaltung ist in den Mieträumen nicht gestattet". Der Vermieter kann lediglich das Halten von Hunden und Katzen einschränken. Kritisch sind auch Passagen über die Kosten von Kleinreparaturen, die vom Mieter zu tragen sind. Gerade das kann schnell ins Geld gehen. Eine Hamburger Großvermieterin setzte in ihren Mustermietvertrag eine einmalige "Mietvertragsausfertigungsgebühr" von über 150 Euro. Nicht rechtens, entschied das Landgericht.
Die Theorie klingt gut: Benachteiligt eine Klausel im Mietvertrag den Mieter unangemessen, ist sie unwirksam. Das gilt sogar, wenn sie der Mieter unterschrieben hat. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Die Praxis ist aber komplizierter. Denn ob eine Klausel wirklich unwirksam ist, muss der Mieter beweisen. Und Vermieter stellen sich in einer solchen Situation gern auf die Hinterbeine – ein oft langwieriger Gang vor dem Gericht ist die Folge. Auf den können Sie verzichten, wenn man den Mustervorlagen vor der Unterschrift überprüft oder überprüfen lässt.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.