Aktuell steigen die Zinsen wieder. Da ist der korrekte Vergleich verschiedener Angebote so wichtig wie nie. Aber worauf musst du achten: Sollzins oder Effektivzins? Hier erfährst du den Unterschied.
Wenn du dich mit der Finanzierung beschäftigst, kommt der Moment, an dem du dich fragst, wie du verschiedene Angebote von Banken und Kreditvermittlern vergleichen kannst. Dabei wirst du immer auf zwei Angaben stoßen: den Sollzins und den Effektivzins bzw. effektiven Jahreszins. Auch in den Angebotsvergleichen von ImmoScout24 führen wir immer beide Beträge auf.
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Was steckt dahinter? Der Sollzins wurde früher auch Nominalzins genannt. Dabei handelt es sich sozusagen um den „nackten“ Zins, den die Bank für die Überlassung des Kreditbetrags von dir haben möchte. Wenn wir von Immobilienkrediten sprechen, ist meist die Rede von einem gebundenen Sollzins. Das bedeutet, dass der Zins für eine bestimmte Zeit fest gilt – im Unterschied etwa zu variablen Zinsen. Diese sogenannte Zinsbindungsfrist beträgt etwa fünf, zehn oder gar 15 oder 20 Jahre.
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Die von einer Bank berechneten Sollzinsen werden von mehreren Einflussfaktoren bestimmt. Dazu gehören beispielsweise die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank, aber auch die Höhe und Laufzeit der Kreditsumme und die Bonität der Kreditnehmenden. Wenn du also Sollzinsen in einem allgemeinen Angebot findest, die „für alle“ gelten, sind diese Angaben mit Vorsicht zu genießen: Sie gehen von Idealbedingungen aus und werden sich spätestens dann ändern, wenn du individuelle Angaben zu deinen finanziellen Verhältnissen und dem konkreten Kreditbedarf machst.
Besser, du vergleichst grundsätzlich nur den effektiven Jahreszins von verschiedenen Kreditangeboten. Nennt dir ein Finanzierungspartner den Effektivzins, enthält dieser zusätzliche Kosten, die auf den Sollzins obendrauf gerechnet wurden. Das sind unter anderem: Bereitstellungsgebühren, Vermittlungsgebühren, Kontoführungsgebühren, Transaktionskosten, Wertgutachten oder eine verpflichtende Kreditabsicherung. Der effektive Jahreszins ist also die umfassendere Vergleichszahl. Mit ihm kannst du Angebote von unterschiedlichen Banken am besten vergleichen.
Trotz des eigentlich umfassenden Effektivzinses musst du trotzdem mit spitzem Bleistift kalkulieren. Sonderwünsche wie eine Restschuldversicherung oder Gebühren für den Einschluss von Sondertilgungsrechten und Teilauszahlungen laufen auch hier meist extra. Immerhin dürfen dir Banken seit 2014 keine Bearbeitungsgebühren für den Immobilienkredit mehr berechnen. Diese Gebühren bildeten zuvor einen größeren Posten. Heute liegen Soll- und Effektivzins deshalb relativ nah beieinander.
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