Wer neu in einem Unternehmen beginnt, hat für gewöhnliche eine Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart. Diese kann allerdings Probleme machen, wenn Sie auf eine Anschlussfinanzierung für Ihre Wohnung oder Ihr Haus angewiesen sind.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Wege, wie Sie diese Hürden überwinden können und die weitere Finanzierung Ihrer Immobilie sichern.
In der zumeist drei bis sechs Monate dauernden Probezeit können sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag meist mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Dadurch würde das für die Abzahlung des Anschlussdarlehens vorgesehene Einkommen wegfallen.
Nur selten kann in dieser kurzen Zeit ein neuer Job gefunden werden, mit dem der Verdienstausfall sofort ausgeglichen wird. Für die Bank besteht damit ein höheres Risiko der Zahlungsunfähigkeit bei einer Kreditvergabe.
Die Bank kalkuliert also während Ihrer Probezeit mit ein, dass Sie eventuell nicht mehr über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und somit die Raten nicht mehr zahlen können. Das erschwert eine Anschlussfinanzierung, wenn Sie noch in der Probezeit sind. Daraus resultieren drei mögliche Szenarien.
Im schlimmsten Fall erklärt sich die Bank gar nicht dazu bereit, Ihnen einen Kredit zu gewährleisten, während Sie noch in der Probezeit sind. Eine Anschlussfinanzierung kommt somit bei dieser Bank für Sie nicht in Frage.
Um sich für das zusätzliche Risiko abzusichern, wird Ihnen die Bank vermutlich ein Anschlussdarlehen zu einem höheren Zinssatz anbieten. Durch diese Risikoaufschläge steigen die Gesamtkosten für die Anschlussfinanzierung.
Wenn das Prolongationsangebot Ihres bisherigen Kreditgebers oder das Angebot zur Umschuldung Ihrer Hausbank nicht zufriedenstellend ist oder Ihnen gar kein Kredit gewährt wird, lohnt sich die Überlegung, die Bank zu wechseln.
Holen Sie sich Angebote von verschiedenen Banken ein und vergleichen Sie diese hinsichtlich Zinssatz, Laufzeit, Tilgung und möglichen Zusatzkosten. Banken sind stets um Neukunden bemüht. Es bestehen gute Chancen, dass Sie trotz Probezeit ein attraktives Angebot für die Anschlussfinanzierung erhalten.
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Eine weitere Möglichkeit, um die Bank davon zu überzeugen Ihnen trotz Probezeit die Anschlussfinanzierung zu gewähren, ist der Einsatz eines Bürgen. Dieser verpflichtet sich, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit für die Tilgung des Kredits aufzukommen. Das überzeugt viele Banken, wenn der Bürge entsprechend gute Zahlungsfähigkeit nachweisen kann.
Noch besser als ein Bürge ist die Aufnahme eines zweiten Kreditpartners. Dafür kommen Ehepartner bzw. Lebenspartner oder auch Familienmitglieder in Frage. Sie sind dann Gemeinsam für die Tilgung verantwortlich. Bei entsprechender Zahlungsfähigkeit führt das bei Banken häufig zu einer Zusage.
Wählen Sie die Tilgungsrate entsprechend so, dass sie im Zweifelsfall auch von der zweiten Person alleine übernommen werden kann.
Auch die Höhe des Anschlussdarlehens entscheidet darüber, ob Sie als Kreditnehmer infrage kommen. Je niedriger der Kredit, desto besser Ihre Chancen. Im Idealfall beträgt das Anschlussdarlehen maximal 50 Prozent des aktuellen Beleihungswerts der Immobilie.
So reicht der im Falle einer Zwangsversteigerung erzielte Erlös auf jeden Fall aus, um die Forderungen der Bank zu erfüllen, falls Sie den Kredit nicht begleichen können. Das sichert die Bank ab und führt damit häufiger zu einer Zusage.
Neben der Grundschuld, die so gut wie bei jedem Immobiliendarlehen in das Grundbuch eingetragen wird und als Sicherheit für die Bank gilt, können Sie mit weiteren Sicherheiten dazu beitragen, dass Ihnen ein attraktives Angebot zur Anschlussfinanzierung trotz Probezeit unterbreitet wird.
Besonders eine Arbeitslosenschutzversicherung, die im Falle des Jobverlusts für die Tilgung des Kredits aufkommt, bietet sich hier an.
Alternativ gibt es spezielle Restschuldversicherungen. Aufgrund der jedoch oftmals hohen Versicherungsbeiträge sollten Sie vorher durchrechnen, ob der finanzielle Vorteil durch einen beispielsweise niedrigeren Zinssatz am Ende nicht von der Versicherung verschlungen wird.
Ein Forward-Darlehen können Sie sich zwischen 60 und 12 Monaten vor Ende der Sollzinsbindung Ihrer Anschlussfinanzierung sichern. Wenn Sie sich also gerade in der Probezeit befinden, sollten Sie lieber noch sechs Monate warten, bis Sie diesen Kredit beantragen. So können Sie sich als unbefristet Angestellter bessere Konditionen sichern.
Sind Sie allerdings spät dran mit Ihrer Anschlussfinanzierung und das Zeitfenster für ein Forward-Darlehen schließt sich, während Sie in der Probezeit befinden, werden Sie bei der Beantragung des Darlehens den gleichen Herausforderungen begegnen wie bei einer klassischen Umschuldung.
Haben Sie bereits ein Forward-Darlehen zugesichert bekommen und wechseln kurz vor der Auszahlung den Job, informieren Sie die Bank rechtzeitig. Die Probezeit beeinflusst Ihre Bonität, die von den Banken vor der Auszahlung oftmals erneut überprüft wird. Um einer eventuellen Kreditabsage und den damit verbundenen Kosten entgegenzuwirken, können Sie beispielsweise die anfängliche Ratenhöhe senken. Ihr Bankberater steht Ihnen gerne zur Seite, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
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