Eine große und schöne Wohnung steht auf der Wunschliste vieler – am besten öffentlich gefördert. Zeit für einen Überblick: Was bieten und planen die Bundesländer?
Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist angespannt. Besonders bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Die Ampel-Regierung hatte sich ambitionierte Ziele gesetzt: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr sollten entstehen. Dieses Ziel wurde jedoch deutlich verfehlt, insbesondere im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Aber einige Bundesländer haben bereits angekündigt, die Förderung weiter auszubauen. Das gilt sowohl für klassische Sozialwohnungen als auch zum Beispiel in Form von Förderprogrammen für Familien. Doch was ist genau geplant?
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Schleswig-Holstein erhöht die Förderung für den sozialen Wohnungsbau ab 2025, und zwar für 2025 und 2026 um jeweils 100 Millionen Euro. Für 2025 liegen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bereits Interessenbekundungen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro vor, rund 2.000 Wohneinheiten könnten gefördert werden. Geplant sind höhere Zuschüsse für Neubauten, insbesondere in städtischen Zentren wie Kiel und Lübeck, wo der Druck auf den Wohnungsmarkt am höchsten ist. Zusätzlich sollen Kommunen mehr Spielraum erhalten, Fördermittel gezielt für größere Wohnungen einzusetzen. Das Ziel ist, nicht nur kleine Sozialwohnungen zu schaffen, sondern auch für Familien mit mehreren Kindern attraktive Wohnmöglichkeiten anzubieten. Ein besonderes Augenmerk gilt außerdem der energetischen Sanierung: Hier werden Zuschüsse und günstige Darlehen für die Umrüstung auf klimafreundliche Heizsysteme erhöht.
Hamburg hat bereits im Januar 2021 ein Wohnraumförderungsprogramm gestartet, das die Baukosten berücksichtigt. Die Förderhöhe im Neubau wird seit 2021 jährlich um zwei Prozent erhöht, um steigenden Baukosten Rechnung zu tragen. Die Dauer der Belegungsbindung im Neubau wurde von 20 auf 30 Jahre verlängert, sowohl im ersten als auch im zweiten Förderweg. Ende 2022 hat Hamburg beschlossen, dass künftig pro Jahr rund 1.000 der neu gebauten Sozialwohnungen mit einer hundertjährigen Mietpreisbindung ausgestattet werden sollen. Das „Bündnis für das Wohnen“ ist eine Initiative des Hamburger Senats zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Es bündelt verschiedene Maßnahmen und Akteure im Wohnungsbau.
Rheinland-Pfalz hat ab 2025 ehrgeizige Ziele. Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz sollen die Fördermittel für die soziale Wohnraumförderung im Doppelhaushalt 2025/2026 von rund 177 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 350 Millionen Euro jährlich erhöht werden. Zum 1. Januar 2025 änderten sich auch die Förderkonditionen, wobei die Höhe der Grunddarlehen unangetastet bleibt, die Tilgungszuschüsse jedoch angepasst werden. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und über Tilgungszuschüsse.
In Hessen setzt die Landesregierung verstärkt auf klimaschonende Bauweisen im sozialen Wohnungsbau. Hessen hat bereits Maßnahmen zur Förderung energieeffizienter Bauweisen im sozialen Wohnungsbau eingeführt. So wurde ein "Klimabonus" in der sozialen Wohnraumförderung angekündigt, der Zuschüsse für energieeffiziente Neubauten vorsieht. Für den Effizienzhaus-Standard 55 sind Zuschüsse von 17.500 Euro und für den Effizienzhausstandard 40 Plus Zuschüsse von 37.500 Euro geplant. Hessen bietet Förderprogramme für den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum an. Ziel der Maßnahmen ist es, Sozialwohnungen zu schaffen, die älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ein hohes Maß an Komfort bieten.
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Nordrhein-Westfalen bietet eines der umfangreichsten Förderprogramme Deutschlands. Das Land hat für die Jahre 2023 bis 2027 ein Wohnraumförderprogramm mit einem Volumen von insgesamt neun Milliarden Euro aufgelegt, um mehr mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu schaffen. Besonders interessant ist ein Fördermodell, das privaten Bauträgern Anreize bietet, Sozialwohnungen in ihre Projekte zu integrieren. Diese Wohnungen bleiben mindestens 25 Jahre lang zweckgebunden.
Baden-Württemberg verknüpft den sozialen Wohnungsbau mit nachhaltigen Zielen. Das Förderprogramm "Wohnungsbau BW 2022" unterstützt die Schaffung von Wohnraum, der den demografischen Wandel berücksichtigt, einschließlich barrierefreier Zugänge und anpassungsfähiger Wohnkonzepte.
Das Saarland hat im Juni 2024 ein neues Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet. Zuletzt traten am 10. November 2023 neue Richtlinien in Kraft, die die Fördersätze und Tilgungszuschüsse anheben, Zielgebiete erweitern und Vorschriften bei Wohnungsgrößen flexibler gestalten. Statt gestaffelter Zinssätze wird nun ein durchgehender Zinssatz von einem Prozent für eine maximale Laufzeit von 30 Jahren gewährt.
Sachsen hat die Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau in Dresden und Leipzig geändert und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Es gibt nun auch einen zweiten Förderweg für Wohnungen mit etwas höheren Mieten, die aber immer noch deutlich unter dem frei finanzierten Wohnungsbau liegen. Sachsen hatte bereits im Jahr 2023 den Fördersatz von 35 Prozent auf 40 Prozent und den maximalen Zuschuss pro Quadratmeter von 3,80 Euro auf 4,80 Euro erhöht.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat ihre Wohnraumförderung in den letzten Jahren neu ausgerichtet, um sowohl den Bedürfnissen der städtischen als auch der ländlichen Regionen gerecht zu werden. Im Jahr 2023 wurden die Richtlinien angepasst, um insbesondere barrierefreie Umbauten zu erleichtern. Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sollen damit länger in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. Insbesondere Wohnen für Azubis und Studierende wird über das Programm „Junges Wohnen“ gefördert. Für den ersten Projektzeitraum, der bis 2028 reicht, stellen Land und Bund insgesamt rund 15,7 Millionen Euro an Fördermitteln für den Bau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zur Verfügung gestellt.
Berlin hat am 17. November 2023 neue Verwaltungsvorschriften für die Förderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ in Kraft gesetzt, um gezielt Gruppen wie Obdachlose, Geflüchtete oder Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Diese Vorschriften ergänzen die bestehenden Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB). Bauvorhaben können vollständig oder teilweise mit dem Housing-First-Ansatz verknüpft werden, der obdachlosen Menschen direkt dauerhaftes Wohnen ermöglicht, oder mit dem „Geschützten Marktsegment“, das Wohnungen speziell für einkommensschwache Haushalte reserviert. Seit der Wiedereinführung des Programms Sozialer Wohnungsbau im Jahr 2014 werden mit den WFB seit Juni 2023 erstmalig auch Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen gefördert.
Thüringen hat im Juli 2023 eine neue Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau veröffentlicht, die für die Programmjahre 2023 bis 2025 gilt. Die Richtlinien für den Neubau und die Modernisierung von sozialem Wohnraum wurden kombiniert und die Bedarfe von Städten und ländlichem Raum werden differenziert berücksichtigt. In Städten mit hoher Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum liegt der Fokus weiterhin auf dem Neubau. Im ländlichen Raum wird verstärkt die Modernisierung und Anpassung des Bestandes gefördert, um Leerstand zu vermeiden und die Ortskerne zu stärken. Die Thüringer Aufbaubank TAB ist die zentrale Anlaufstelle für Anträge auf Förderung im sozialen Wohnungsbau in Thüringen.
Mecklenburg-Vorpommern gibt Unternehmen zinslose Kredite für den Bau von Sozialwohnungen, die nur teilweise zurückgezahlt werden müssen. Abhängig vom gewählten Förderweg werden den Unternehmen 25 oder 35 Prozent der Tilgungssumme erlassen. Wohnungsunternehmen erhalten je nach Förderstufe und Region Darlehen zwischen 2.730 und 3.570 Euro pro Quadratmeter über 40 Jahre.
Bayern hat das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) bis 2025 verlängert. Dafür sollen rund eine Milliarde Euro eingesetzt werden. Im Januar 2023 wurde das Eigenkapital der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft Bayernheim um 250 Millionen Euro auf 750 Millionen Euro aufgestockt.
Brandenburg hat bereits im Februar 2024 verkündet, dass das Land die Förderung für sozialen Wohnungsbau und erschwingliches Wohneigentum in Brandenburg auf 204 Millionen Euro aufgestockt habe. Am 10. Dezember 2024 unterzeichneten die SPD und der BSW ihren Koalitionsvertrag für Brandenburg. Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Koalitionspartner zu einem „Bündnis für Wohnen“ und versprechen eine Zusammenarbeit für den Wohnungsbau. Besonders im Fokus stehen die Förderung des kommunalen und genossenschaftlichen Bauens sowie die Schaffung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Die Koalitionspartner beabsichtigen, den Mieterschutz durch Mietpreisobergrenzen zu stärken. Zudem sollen bestehende Möglichkeiten genutzt werden, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verhindern. Der Maklerverband IVD Berlin-Brandenburg kritisiert daran, dass konkrete Maßnahmen (noch) fehlen.
Bremen verfolgt eine integrierte Strategie zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die sowohl Neubauten als auch die Modernisierung bestehender Wohnungen umfasst. Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) bietet Programme zur Wohnraumförderung an, die unter anderem die energetische Sanierung und den barrierefreien Umbau unterstützen. Geplant ist außerdem eine intensivere Zusammenarbeit mit Genossenschaften, um langfristig preisgebundenen Wohnraum zu sichern.
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