Eine Bauhelferversicherung schafft Sicherheit für alle an einem Bauvorhaben beteiligten Personen. Bei einer Renovierung oder einem Neubau lassen sich Bauherren im Rahmen der zu erbringenden Eigenleistungen häufig von Freunden und Bekannten helfen. Da es hierbei immer zu Verletzungen oder Unfällen kommen kann, ist es ratsam, die Helfenden dahingehend abzusichern.
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Wenn bei einem Bauvorhaben die Hilfe anderer in Anspruch genommen wird, so muss dies bei der Berufsgenossenschaft für Bau (BauBG) gemeldet werden. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, die für Bauhelfer abgeschlossen werden muss. Die Anmeldung kann sofort oder spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeiten erfolgen.
Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Sollte der Bauherr seine Bauhelfer nicht melden, können die Behörden Strafzahlungen von bis zu 2.500 Euro erheben. Die Berufsgenossenschaft schickt dem Bauherrn in der Regel vor Baubeginn automatisch einen entsprechenden Fragebogen zu. Nähere Informationen gibt es auch bei den zuständigen Bauämtern.
Über die gesetzliche Pflichtversicherung sind zunächst alle Helfer versichert. Arbeiten bis zu 40 Stunden sind für den Bauherrn kostenfrei. Wird noch mehr Hilfe geleistet, müssen pro Arbeitsstunde zusätzlich zwischen 1,70 und 2,10 Euro gezahlt werden (je nach Bundesland). Da die Versicherungssumme meist recht eingeschränkt ist, nehmen einige Bauherren zusätzlich eine private Bauhelferversicherung in Anspruch. Denn ein Umknicken, ein schwerer Sturz von einer Treppe oder der falsche Umgang mit schweren Arbeitsgeräten können schnell zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen.
Eine zusätzliche Privatversicherung muss vor dem Beginn der Tätigkeiten am Bau abgeschlossen werden. In der Regel muss der Bauherr hier pro Bauhelfer einen bestimmten Betrag zahlen, jeweils abhängig von Tarif, Versicherung und Konditionen. Werden die Bauhelfer namentlich erwähnt, wird es günstiger (25 bis 50 Euro). Ohne Nennung der Namen müssen zwischen 40 und 70 Euro bezahlt werden. Der Grund: Der Versicherungsschutz ist in diesem Fall übertragbar. Wichtig ist, dass alle gleichzeitig tätigen Helfer versichert werden müssen. Generell muss für die Bauhelferversicherung aber ein Mindestbetrag entrichtet werden, der je nach Tarif und Versicherung zwischen 130 und 200 Euro liegen kann.
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