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Warum lohnt sich ein Verkauf mit Makler?

Bereits kleine Fehler beim Hausverkauf können große finanzielle Auswirkungen zur Folge haben. Der Verkauf zusammen mit einem Makler rentiert sich für Sie als Eigentümer daher häufig. Ein Experte spart Ihnen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern kennt sich auch mit den Abläufen des Verkaufsprozesses bestens aus.

So stellt er u.a. alle verkaufsrelevanten Unterlagen für Sie zusammen und kümmert sich um die Beschaffung aller wichtigen Informationen für den Kaufvertrag. Zudem ist er Experte auf dem Immobilienmarkt in Ihrer Region und für die dortige Preisentwicklung. Mit diesem Wissen kann er für Ihr Haus einen marktgerechten Preis durchsetzen.

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Wie erkenne ich einen guten Makler?

Eine Immobilie zu verkaufen, ist eine Entscheidung von großer Tragweite. Deshalb ist es wichtig, sich auf seinen Makler verlassen zu können. Der Verkauf mit einem Makler bringt viele Vorteile mit sich: Einen echten Profi erkennen Sie daran, dass er in der Regel Mitglied in einer Maklervereinigung ist und seinen Online-Auftritt pflegt. Im persönlichen Gespräch mit Ihnen wird sich ein professioneller Makler ein umfassendes Bild von Ihrer Immobilie machen und verkaufsrelevante Informationen wie Baujahr, letzte Renovierungsmaßnahmen und Betriebskosten bei Ihnen erfragen.

Dabei hat er nicht primär den schnellen Abschluss im Fokus, sondern fragt Sie nach Ihren Wünschen und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Dies beinhaltet auch, dass der Makler Sie auf mögliche Hürden hinweist und Ihnen Lösungsvorschläge anbietet. Gibt ein Makler Zeitdruck vor, sollten Sie immer skeptisch werden.

Tipp: Damit Sie einen guten Makler schnell erkennen, sollten Sie die relevantesten Merkmale im Hinterkopf haben. Dafür haben wir Ihnen eine 7-Punkte-Checkliste zusammengestellt.

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Wer zahlt die Maklerprovision?


Ob der Verkäufer oder Käufer die Maklerprovision bei einem erfolgreichen Hausverkauf übernimmt, ist von Region zu Region unterschiedlich. Oft sorgt hier das sogenannte Bestellerprinzip für Verwirrung.

Dieses 2015 eingeführte Gesetz besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Achtung: Das Gesetz greift jedoch nur bei der Vermietung! Für den Immobilienverkauf gilt folgende Regelung: In den meisten Regionen Deutschlands teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision und in einigen ist es sogar üblich, dass der Käufer diese komplett übernimmt. Das bedeutet konkret: Von der Maklerprovision bezahlen Sie entweder exakt die Hälfte oder nichts.

Auch wenn Sie als Verkäufer in einigen Regionen selbst einen Teil der Gebühr übernehmen – der Verkauf mit einem Profi lohnt sich, da dieser dank seines Fachwissens weiß, wie er einen hohen Preis für Ihre Immobilie verhandelt.

Tipp: In der Regel gilt in jedem Bundesland die jeweilige „ortsübliche Maklerprovision“, die etwa zwischen 3-7 % des Verkaufspreises liegt.
Achten Sie darauf, dass der Anteil für Ihren Makler in keinem Fall über diesem Satz liegt.

Bundesland Maklerprovision *
Baden-Württemberg 7,14 %
Bayern 7,14 %
Berlin 7,14 %
Brandenburg 7,14 %
Bremen 5,95 %
Hamburg 6,25 %
Hessen 5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %
Niedersachsen regional sehr unterschiedlich
Nordrhein-Westfalen 7,14 %
Rheinland-Pfalz 7,14 %
Saarland 7,14 %
Sachsen 7,14 %
Sachsen-Anhalt 7,14 %
Schleswig-Holstein 7,14 %
Thüringen 7,14 %

* Makler-Gesamtprovision. Diese wird meist zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt oder vom Käufer alleine getragen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Makler für mich?

Beauftragen Sie einen Makler, übernimmt dieser den Großteil der Arbeit für Sie – von den Verkaufsvorbereitungen über die Angebots- und Verkaufsphase bis hin zum Vertragsabschluss. Dies inkludiert folgende Leistungen im Überblick:

Tipp: Nur im Erfolgsfall entstehen Kosten für Sie! Verlangt der Makler eine Provision, zahlen Sie diese nach § 652 BGB nur dann, wenn er Ihre Immobilie auch erfolgreich verkauft.

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Passenden Makler finden

Was gehört in einen Maklervertrag?

Die Inhalte eines Maklervertrages werden individuell zwischen Verkäufer (Auftraggeber) und Makler vereinbart, da es hierzu keine rechtlichen Vorschriften gibt. Überlegen Sie sich deshalb im Vorfeld, was Ihre Anforderungen an einen Makler sind, damit Sie diese in Form eines verpflichtenden Aufgabenprofils im Vertrag festhalten können. Auch die Unterrichtungspflicht für den Makler sowie die Regelung der Provision sollten Sie vertraglich protokollieren. Eine Bevollmächtigung für den Profi ist ebenfalls sinnvoll, damit dieser Behördengänge für Sie erledigen kann.

Es gibt außerdem 3 Formen des Maklervertrags: Den einfachen Vertrag, den Alleinauftrag oder den qualifizierten Alleinauftrag. Je nach Vertragsart ist hier geregelt, ob Sie dem Makler das alleinige Recht für den Verkauf Ihres Hauses geben oder nicht.

Tipp: Nach dem Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge können Sie einen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

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